Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf, Montage und / oder die Lieferung beweglicher Sachen (Ware), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§433, 651 BGB).

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der Schriftform.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss mit dem Käufer uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Von uns erstellte Angebote / Maßangaben erfolgen freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf den Vorgaben des Kunden und stehen unter Vorbehalt in Bezug auf die tatsächliche und technische Machbarkeit. Unsere Angebote betrachten wir als Vertraulich und bedarf bei Weitergabe unserer Zustimmung.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns absenden.

Bei unseren Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor nach Teilleistungen / Teilmontage weitere Abschlagszahlungen zu verlangen.

Soweit wir bei Bestellung einen Liefertermin / Lieferzeitraum, angeben handelt es sich um einen Richtwert (Circa-Angabe) und nicht um einen verbindlichen Vertragstermin. Wir weisen darauf hin, dass die Lieferzeit erst nach Eingang der Anzahlung erfolgt. Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse wie z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unserer Lieferanten, für deren Verlässlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen uns, zu entsprechend späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen. Gleiches gilt für Verzögerungen infolge von Folgeaufträgen und Unzulänglichkeiten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel andere als angegebene bauliche Beschaffenheiten.

Sofern wir Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht einhalten können, werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungs-handlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus sonstigen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen ( z.B.Lagerkosten) zu verlangen.

Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. (§ 640 Absatz 2 BGB)

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

Die Fenster und Haustüren werden innerhalb der Garantie nach Montage nochmals eingestellt. Rollläden mit Motorbetrieb sind nach Montage endeingestellt und werden bei Abnahme kontrolliert. Bei nicht berechtigten Reklamationen werden die anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen gegen uns nicht geltend gemacht werden. Evtl. Schadenersatzansprüche gegen Dritte werden an den Auftraggeber abgetreten.

Montage:

Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene und ungehinderte Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen werden, soweit im Vertrag nicht anderes vereinbart ist, die zusätzlich anfallenden Kosten erhoben. Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Auftraggebers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen zu erbringen sind. An der Baustelle sind kostenfrei für uns Strom und Wasser mit den von uns erforderlichen Anschlusswerten zu stellen. An der Baustelle vorhandene und der Montage dienliche Gerüste stehen uns kostenlos zur Verfügung. Etwa notwendige Spezialgeräte oder Gerüste, Anschlüsse für Elektrowerkzeuge sowie Maurer-, Stemm-, Beiputz- und Malerarbeiten können von uns gegen Aufpreis durchgeführt werden. Müssen Gerüste und die anderen genannten, außer
zuzustellenden Vorrichtungen von uns gestellt werden, gehen die entstehenden Kosten ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Nach Abschluss der Montage geht die Haftung auf den Auftraggeber über. Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber vor Beschädigungen durch das weitere Baugeschehen zu schützen, insbesondere wenn vorzeitige Montage gefordert wird, und wenn andere Gewerke zeitgleich arbeiten. Wir empfehlen, Gläser sofort zu überprüfen und zu versichern. Trotz aller Sorgfalt bei der Demontage und Montage von Fenstern, Türen, Vordächern, Terrassendächern, Markisen usw. können wir keine Garantie für Beschädigungen an der Leibung, Fliesen, Bodenanschluss oder in der Wand liegenden elektrischen Leitungen übernehmen.

Technische Hinweise

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

  • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
  • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
  • Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln

Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.